Was ist zu tun im Trauerfall?
Wenn der Tod zu Hause in der Wohnung eingetreten ist, müssen Sie den behandelnden Hausarzt verständigen. Falls der Hausarzt nicht zu erreichen ist, können Sie den notdiensthabenden Arzt der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 erreichen. Der Arzt/die Ärztin wird zur Feststellung des Todes den Verstorbenen gründlich untersuchen und dann die ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein) ausstellen. Der Totenschein wird für die weiteren Schritte wie z.B. die Beurkundung des Sterbefalls und für eine evtl. spätere Einäscherung benötigt. Ein verstorbener Angehöriger kann nach Eintritt des Todes bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben. Auf Antrag auch noch länger.
Tritt der Tod in einer Klinik oder einer anderen stationären Einrichtung ein, wird der Arzt zur Ausstellung des Totenscheines von der jeweiligen Einrichtung benachrichtigt. Nach der Ausstellung des Totenscheines können Sie eine Bestatterin Ihrer Wahl verständigen, die Ihren verstorbenen Angehörigen aus der Einrichtung/Klinik ins Bestattungshaus überführt. Auch wenn Ihr Angehöriger in einer Klinik oder einer anderen stationären Einrichtung verstorben ist, besteht auf Wunsch die Möglichkeit den Verstorbenen noch einmal nach Hause zu holen. Sie können ihn gemeinsam mit uns waschen und einkleiden.
Vorausgesetzt der Verstorbene hatte keine infektiöse Erkrankung.
Wichtig!
Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie für Ihre Entscheidungen benötigen und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Auch wenn Sie viele Entscheidungen treffen müssen, ist genug Zeit vorhanden.
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde bei Ledigen
- Heiratsurkunde bei Verheirateten
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde bei Geschiedenen
- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
- Versicherungskarte der Krankenkasse
- Rentenversicherungsnummer
- Totenschein
- Bestattungsvorsorgevertrag (wenn vorhanden)
- Versicherungspolicen z.B. bei einer Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung
- Graburkunde (wenn vorhanden)
Welche Unterlagen werden sofort im Trauerfall benötigt?
Auf Wunsch übernehmen wir gegen eine Gebühr die Beschaffung von fehlenden Urkunden.
Später werden noch folgende Unterlagen benötigt:
- Alle Vertragsunterlagen z.B. Handy, GEZ, Strom, Gas, Mietvertrag, Telefon/Internet, Zeitung/Zeitschriften, KFZ, Streaming Abos wie Netflix, Spotify usw.
- Versicherungspolicen
Digitaler Nachlass
Im Internet geschlossene Verträge und Verbindlichkeiten bleiben über den Tod hinaus bestehen. Sie gehen auf die späteren Erben über.
Der digitale Nachlass kann aus Mail- und anderen Online Accounts, Websiten, Blogs, Domains und Accounts in den sozialen Netzwerken wie z.B. Instagram, WhatsApp, TikTok und/oder Facebook bestehen.
Zum Umgang mit hinterlassenen Daten und Profilen im Internet hat die Verbraucherzentrale Informationen und Muster-Vollmachten eingestellt. Auf dieser Seite finden Sie Anregungen, wie man zu Lebzeiten seinen digitalen Nachlass richtig regelt.