Was ist zu tun im Trauerfall?
Wenn der Tod zu Hause in der Wohnung eingetreten ist, müssen Sie den behandelnden Hausarzt verständigen. Falls der Hausarzt nicht zu erreichen ist, können Sie den notdiensthabenden Arzt der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 erreichen. Der Arzt wird zur Feststellung des Todes den Verstorbenen gründlich untersuchen und dann den Totenschein ausstellen. Der Totenschein wird für die Beurkundung des Sterbefalls und für eine evtl. spätere Einäscherung benötigt. Ein verstorbener Angehöriger kann nach Eintritt des Todes bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben. Auf Antrag auch noch länger.
Tritt der Tod in einer Klinik, in einem Altenheim oder in einem Hospiz ein, wird der Arzt zur Ausstellung des Totenscheins von der jeweiligen Einrichtung benachrichtigt. Dann können Sie einen Bestatter Ihrer Wahl verständigen. Auch wenn Ihr Angehöriger in einer Klinik, Altenheim oder einem Hospiz verstorben ist, besteht die Möglichkeit den Verstorbenen noch einmal für eine Aussegnung nach Hause zu holen oder ihn zu Hause zu waschen oder anzukleiden. Vorausgesetzt der Verstorbene hatte keine infektiöse Erkrankung.
Wichtig!
Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie für Ihre Entscheidungen benötigen und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Auch wenn Sie viele Entscheidungen treffen müssen, ist genug Zeit vorhanden.
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde bei Ledigen
- Heiratsurkunde bei Verheirateten
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde bei Geschiedenen
- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
- Versicherungskarte der Krankenkasse
- Rentenversicherungsnummer
- Totenschein
Welche Unterlagen werden sofort im Trauerfall benötigt?
Später werden noch folgende Unterlagen benötigt:
- Alle Vertragsunterlagen z.B. Handy, GEZ, Strom, Gas, Zeitung usw.
- Versicherungspolicen